Leichte Formen der Lese-Rechtschreib-Störung lassen sich mit guter und gezielter Förderung im schulischen Unterricht, mit geeigneten Fördermaterialien oder mit Nachhilfeunterricht bis zum Ende der 6. Klasse abbauen. Bei stärkeren Störungen sind eine gezielte Diagnostik, Förderung und Nachteilsausgleiche der Behinderung in der Schule erforderlich. Nach der europäischen und deutschen Gesetzgebung darf niemand wegen seiner Behinderung in Beruf und Lebensentfaltung benachteiligt werden. Die Schulen verstoßen gegen das Grundgesetz, wenn sie Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie keinen begabungsgerechten Schulabschluss erlauben, weil auf ihr Handicap keine Rücksicht genommen wird.