Aus gutem Grund soll es in jeder Schulklasse mindestens einen offiziellen Ansprechpartner für die anderen geben. Bereits in der Grundschule werden Klassensprecher gewählt. Für die Kinder ist dies das erste Mal, dass sie institutioniell jemanden bestimmen dürfen, der im Bedarfsfall ihre Interessen vertritt. Selbstverständlich soll die Klassensprecherwahl nach demokratischen Grundregeln ablaufen. Das kann dann hervorragend dazu genutzt werden, um genau jene Regeln und die Idee dahinter zum Unterrichtsthema zu machen. So bringt die Klassensprecherwahl in der Grundschule für die Kinder oft das erste bewusste Wahrnehmen gelebter Demokratie mit sich. Das ist jedoch nicht der Hauptgrund dafür, dass es Klassensprecher gibt. Es steckt noch einiges mehr dahinter.
Klassensprecherwahl ab Grundschule heißt: mitwirken lernen
In Deutschland wird Schülern gesetzlich die Möglichkeit zur Mitwirkung garantiert. Gemeint ist das Mitwirken am generellen Gelingen der Schule und der Erfüllung des Bildungsauftrags. Jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz. In weiten Teilen gleichen sich die Regelungen, aber in den Details sind einige Unterschiede festzustellen. Von fundamentaler Auswirkung sind diese allerdings nicht – vielleicht bis auf einen: In manchen Bundesländern werden Klassensprecher ab der dritten, in den meisten Ländern aber erst ab der fünften Jahrgangsstufe gewählt. Wohlgemerkt handelt es sich dabei um die Vorschrift, ab wann eine Klassensprecherwahl obligatorisch ist. Es ist aber nicht verboten, schon früher in der Grundschule eine Klassensprecherwahl durchzuführen. Da kann den Kindern das Thema schon nahegebracht werden, ohne dass große Verpflichtungen damit einhergehen.
Warum Klassensprecher wichtig sind
An jeder Schule können Missstände und Konflikte verschiedenster Art herrschen: Räumlichkeiten sind in schlechtem Zustand. Die Qualität des Schulessens lässt zu wünschen übrig. Der Verkauf am Schulkiosk fällt zu oft aus. Die Temperatur in den Klassenräumen ist ungemütlich. Bestimmte Klassen haben mit bestimmten Lehrkräften Probleme. Bestimmte Schüler fallen wiederkehrend störend auf. Oder aber es liegt gar kein Problem vor, sondern die Schüler haben eine Idee, einen Verbesserungsvorschlag oder einfach einen Wunsch.
In solchen Fällen sind die Klassensprecher die ersten Ansprechpartner für die anderen Schüler. Sie sollen dann das Thema dort vorbringen, wo es sinnvoll ist, zum Beispiel beim Vertrauenslehrer oder im Schülerrat. Nicht alle Schüler bringen den Mut auf, sich mit einem Anliegen direkt an eine Lehrkraft zu wenden oder vor anderen zu sprechen. Die Option, mit einem Klassensprecher reden zu können, ist dann hilfreich. In der Grundschule folgen Kinder noch sehr ihrem ursprünglichen Wesen, und das kann von großer Schüchternheit bestimmt sein. Die Lehrkräfte flößen, nur weil sie Erwachsene sind, in der Grundschule manchmal noch gar zu großen Respekt ein. Kinder müssen erst lernen, sich einen Ruck zu geben, wenn sie sich eigentlich nicht trauen. Deshalb ergibt es viel Sinn, schon in der Grundschule Klassensprecher wählen zu lassen. Kinder profitieren von Gleichaltrigen, die versprochen haben, ihnen zuzuhören, wenn es ein Problem gibt. Und sie lernen bei niedriger Hemmschwelle, sich zu überwinden und mitzuteilen.
Klassensprecher haben Aufgaben und Pflichten
Zunächst einmal sollte unmissverständlich klar sein, dass Klassensprecher Aufgaben zu erfüllen haben und sich nicht nur zum Spaß wählen lassen sollten. Wer nicht bereit ist, anderen zuzuhören und sich für sie einzusetzen, verzichtet besser auf eine Kandidatur.
Klassensprecher sollen die Klasse gegenüber Lehrkäften, der Schulleitung und auch auf Versammlungen vertreten. An Schulen, wo nicht die gesamte Schülerschaft abstimmt, geben sie im Namen ihrer Klasse eine Stimme bei der Wahl des Vertrauenslehrers ab. Und sie wählen in vielen Bundesländern einen Schülersprecher aus ihren Reihen.
Es existieren mehrere Institutionen und Gremien, über die Schüler Einfluss geltend machen können: Schülerbeiräte, Schülerkonferenzen, Schülervertretungen (SV), Schülermitverwaltungen (SMV). Manches sind zwei Begriffe für die gleiche Sache, denn die Bezeichnungen variieren je nach Bundesland. Selbstverständlich dürfen auch alle anderen Schüler ihre Meinung äußern, Probleme ansprechen und sich engagieren. Aber die Klassensprecher bilden die erste Ebene der institutionellen Schülerinteressensvertretung. Deshalb ist es für sie verpflichtend, an Sitzungen wie den oben genannten teilzunehmen. Der Klasse sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, wann solche Termine anstehen, was dort Thema sein wird und inwieweit dies die Interessen der Schülerschaft berührt. Dann können sich die Mitschüler gegebenenfalls Gedanken machen und eventuelle Anliegen vorbringen, die von den Klassensprechern weitergegeben werden. Nach den Sitzungen ist es Aufgabe der Klassensprecher, ihre Klassen über das Besprochene in Kenntnis zu setzen.
Je niedriger der Jahrgang desto weniger werden die Klassensprecher in dieser Hinsicht gefordert sein. Gerade in der Grundschule dürfte die Teilnahme an Versammlungen allenfalls dem Zweck dienen, dass die Kinder so etwas einmal kennenlernen können und ihnen alles erklärt wird. Sehr jungen Schülern wird also nichts abverlangt, was über ihre Grenzen geht. Ihre Verpflichtungen beziehen sich zum allergrößten Teil auf den Klassenkontext.
Manche Eigenschaften sind für Klassensprecher wünschenswert
Da Klassensprecher manchmal eine ganze Menge leisten müssen, leuchtet es ein, dass bestimmte Eigenschaften für sie von Vorteil sind. Der Anspruch ist bei älteren Jahrgängen natürlich weit höher. Andererseits sollte nicht unterschätzt werden, dass für die meisten der Jüngeren eine solche Aufgabenübernahme etwas ganz Neues darstellt. Auch kleine Pflichten können da schon eine Herausforderung darstellen. Es wäre sicher hilfreich, wenn Klassensprecher über möglichst viele der folgende Eigenschaften verfügen, um den Anforderungen möglichst gut gewachsen zu sein.
- Pflichtbewusstsein: Wenn die Klasse die Klassensprecherwahl ernst nimmt, dann wird auch zu Recht erwartet, dass die Gewählten ihre Aufgaben gewissenhaft angehen.
- Die Fähigkeit zur Neutralität: Klassensprecher müssen die Meinung der Klasse vertreten können, auch wenn sie nicht der eigenen entspricht.
- Ein offenes Ohr und eine offene Art: Es gibt immer einige in der Klasse, die sich nicht viel zutrauen und für die es sogar eine Überwindung darstellt, mit den Klassensprechern zu reden. Daher sollten diese ein einladendes Wesen besitzen.
- Ein gewisser Mut: Es ist nicht leicht, Erwachsenen gegenüber zu treten. Das kann nicht jedes Kind.
- Die Bereitschaft, etwas Freizeit zu opfern: Mit dem Amt des Klassensprechers gehen einige Verpflichtungen einher, deren Erfüllung auch Zeit kosten kann.
- Nicht nur Gutmütigkeit sondern auch Intelligenz: Die Aufgaben von Klassensprechern können auch intellektuell fordernd sein. Es ist zum Beispiel alles andere als leicht, die Anliegen der Mitschüler zu begreifen und gegenüber Dritten gut zusammenzufassen. Wenn es darum geht, umgekehrt die Klasse über Verwaltungsangelegenheiten, Rechte oder Pflichten aufzuklären, wird es nicht leichter.
Aber es gilt auch: Wir wachsen mit unseren Herausforderungen. Die Hauptsache ist vermutlich die Bereitschaft, sich auf diese einzulassen. Viele werden erst merken, was in ihnen steckt, wenn das Amt sie fordert. Das kann ihnen für ihr weiteres Leben viel bringen.
Die Klassensprecherwahl
Es gibt wirklich gesetzliche Auflagen zu Klassensprecherwahlen, beziehungsweise Kurssprecherwahlen. Erneut bestehen Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Und manches ist hier festgelegt, dort aber nicht. Zum Beispiel soll die Klassensprecherwahl in manchen Ländern innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Schuljahrs stattfinden, in anderen innerhalb von drei, bei wieder anderen innerhalb von vier Wochen. Auch ob ein oder zwei Klassensprecher vorgeschrieben sind und ob es Stellvertreter geben muss, ist nicht einheitlich geregelt. Die Wahl bezieht sich meistens auf ein Jahr, es kann aber auch um ein halbes Jahr oder um zwei Jahre gehen.
Die Wahl muss nicht unbedingt geheim stattfinden. Eine offene Wahl erfordert aber die Zustimmung der ganzen Klasse, ohne Ausnahme. Auf jeden Fall jedoch muss der Ablauf demokratisch sein. Das bedeutet, dass die Wahl allgemein, frei, gleich und unmittelbar sein muss. Alle Schüler der Klasse können kandidieren, ohne Vorbedingungen. Niemand darf bevorteilt oder benachteiligt werden. Es darf kein Einfluss zum Beispiel durch die Lehrkraft ausgeübt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Eine Stimmengleichheit macht eine Stichwahl erforderlich. Stellvertreter werden in einem eigenen Wahlgang gewählt.
Der Ablauf ist nicht bis ins Detail vorgeschrieben, sollte aber ungefähr aussehen wie folgt:
Falls es noch amtierende Klassensprecher gibt, die nicht wieder zur Wahl stehen, bietet es sich an, dass diese die Wahl vorbereiten, durchführen und die Stimmen auszählen. Ansonsten könnte dies die Lehrkraft übernehmen. Das Auszählen sollte offen im Beisein der Klasse und auf eine Weise geschehen, die Betrug oder Irrtum vorbeugt.
Im Vorfeld sollte besprochen werden, wozu eine Klassensprecherwahl dient und was demokratische Prinzipien sind. Klasse und Lehrkraft müssen den Wahlablauf verabreden. Pädagogisch wertvoll wäre es, hierfür zu besprechen, worauf in der Praxis geachtet werden müsste, um die demokratischen Prinzipien zu garantieren. Des weiteren muss die Klasse darüber aufgeklärt werden, was von den Klassensprechern verlangt oder mindestens erwartet wird – aber auch darüber, was es den Kindern bringen kann, Klassensprecher zu sein. Die Kandidaten sollten sich dann vorstellen und erklären, warum sie gewählt werden sollten. Ihre Namen werden für die ganze Klasse gut sichtbar notiert. Alle, die abstimmen wollen (Enthaltungen sind erlaubt), schreiben den Namen des gewünschten Kandidaten auf einen Zettel, der zusammengefaltet und eingesammelt wird. Dann folgt die Stimmauszählung. Mit der Mehrheit steht auch der neue Klassensprecher fest. Er kann nur durch eine erneute Abstimmung vorzeitig des Amtes enthoben werden.
Quellen und weitere Informationen
- http://www.smv.bw.schule.de/smv-recht/smv-recht/Anhang/SMV-VO-2004.pdf
- http://www.smv.bw.schule.de/smv-recht/smv-recht/K/Klassensprecher.htm
- https://smv.jugendnetz.de/index.php?id=24
- mdb-sen-bildung-schulorganisation-mitwirkung-leitfaden_schuelervertretung
- https://www.schuelermitwirkung.de/files/2020/04/Leitfaden_Klassensprecherwahl.pdf
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.